Fachschaftsvertretung Fachschaftsvertretung

Die Fachschaft Medizin, d.h. alle Studierende des Fachbereichs 10.1 (Humanmedizin), wählt einmal im Jahr die Fachschaftsvertretung (FSV). Sie besteht aus 13 Mitgliedern und ihren Stellvertretern, die sich speziell mit euren Problemen und Angelegenheiten befassen.

 

 

 

 

Sie

  • vertreten die Position der Studierenden gegenüber den Professoren
  • besprechen und fassen Beschlüsse zu aktuellen Themen des Medizinstudiums
  • verfügen über die Gelder der Fachschaft
  • unterstützen die zahlreichen Projekte der Fachschaft

Die FSV entsendet auch Studierende in alle möglichen Kommissionen, z.B. in die Vergabekommission für Studiengebühren, in der die Studierenden 4 von 8 Mitgliedern stellen, so dass dort keine Entscheidungen gegen die Studenten getroffen werden können.

So können wir als Studierende einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Abläufe und die Politik der Fakultät nehmen.
Falls du Lust hast, vorbeizuschauen oder auch mitzureden: Die Sitzungen der FSV finden meist dienstags alle 14 Tage statt und sind natürlich öffentlich.

 

 

 

Fachschaftsrat  Fachschaftsrat

Wenn man die Fachschaftsvertretung als „Legislative“ bezeichnet, so stellt der Fachschaftsrat die „Exekutive“ dar. Er wird von der FSV gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und 7 Referenten für verschiedene Aufgabenbereiche:

 

 

 

  • Ratsvorsitz
  • Stellvertretender Ratsvorsitz
  • Finanzreferent
  • Stellvertretender Finanzreferent
  • Referat für Studium und Lehre
  • Referat für Öffentlichkeit
  • Referat für Ausland
  • Referat für Erstsemesterarbeit




Organigramm  Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium in der Fakultät. Er kontrolliert letztlich alles, was in den Fachbereichen mit Forschung, Lehre und Finanzen zu tun hat. Unter anderem beschließt er Studien- und Prüfungsordnungen und wählt den Dekan und das Dekanat.
Dem Fachbereichsrat gehören stimmberechtigt an:

8 Professoren, 3 wissenschaftl. Mitarbeiter sowie 4 Studierende, die von den Studenten gewählt werden. Zusätzlich gehören ihm noch der Dekan und einige andere mit beratender Stimme an.

Zwar können die Studierenden keine Entscheidungen blockieren, allerdings können sie doch ein Wörtchen mitreden und mit Verhandlungsgeschick und ehrlichem Engagement ließ sich bis jetzt noch so manche Studierendenposition im Fakultätsrat durchsetzen.

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Das Rettungsdienstpraktikum für Medizinstudierende (RDP) ermöglicht StudentInnen ohne Rettungsdiensterfahrung ab dem 5. Fachsemester ein Praktikum im Rettungsdienst in der StädteRegion Aachen.
Das RDP ist an die Quali-Profile der Klinik für Anästhesie angegliedert, bei erfolgreichem Abschluss werden 4,5 Creditpoints vergeben. Mehr Informationen gibt es auf dieser Seite.
Den Zeitplan für das Wintersemester 2010/2011 findest du hier.
Die Bewerbung für das Rettungsdienstpraktikum für Medizinstudierende ist ausschließlich online auf der Webseite der Fachschaft Medizin möglich. Zur Bewerbung nutze bitte dieses Formular.

Beachte bitte auch die Teilnahmebedingungen des Praktikums!